Mitarbeiter-
vertretung
(MAV)

 

Unsere MAV des Diakoniewerkes besteht aus neun Personen und wird alle vier Jahre gewählt.

Wir haben eine ähnliche Funktion wie die Betriebsräte in Firmen der freien Wirtschaft oder Personalräte bei den Kommunen.

Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben oder vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch. Das MAV Büro befindet sich jetzt auf der Paul-Rücker-Str. 7, 47059 Duisburg.

Die Aufgabe der MAV ist es, die Interessen der Mitarbeiter/Innen gegenüber der Geschäftsführung zu vertreten. Im Sinne der Dienstgemeinschaft wird vertrauensvoll zusammengearbeitet. Grundlage der Zusammenarbeit ist nach dem kirchlichen Arbeitsrecht das Mitarbeitervertretungsgesetz (kurz MVG). Hier sind die Aufgaben der MAV, Rechte und Pflichten, geregelt. Die Beteiligung der MAV an Maßnahmen ist in drei Bereiche gegliedert:

  • die Mitbestimmung
  • die eingeschränkte Mitbestimmung
  • die Mitberatung

Maßnahmen, die der Mitbestimmung unterliegen (z. B. allgemeine personelle Angelegenheiten, wie Inhalt und Verwendung von Personalfragebögen, Aufstellung von Grundsätzen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung und organisatorische und soziale Angelegenheiten, wie Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und gesundheitliche Gefahren, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und Pausen, Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden u. a.) können nur mit Zustimmung der MAV durchgeführt werden.

Bei der eingeschränkten Mitbestimmung muss die Zustimmung der MAV eingeholt werden, die MAV kann aber ihre Zustimmung nur unter bestimmten Voraussetzungen verweigern (z. B. bei einem Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift, eine Vertragsvereinbarung, eine Dienstvereinbarung, eine Benachteiligung von Mitarbeitern, u. a.). Der eingeschränkten Mitbestimmung unterliegen Maßnahmen wie z. B. Einstellung, Eingruppierung, ordentliche Kündigung, Übertragung einer höher oder niedriger bewerteten Tätigkeit von mehr als drei Monaten Dauer, Umsetzungen, Ablehnung eines Antrags auf Ermäßigung der Arbeitszeit u. a.

Das schwächste Beteiligungsrecht ist die Mitberatung, d. h. die MAV muss vor der Durchführung der Maßnahme informiert werden und ihr muss die Gelegenheit gegeben werden, diese Maßnahme mit der Geschäftsführung zu erörtern. Hierzu gehören u. a. die Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen, außerordentliche Kündigungen, Kündigungen in der Probezeit und Ausgliederung von Arbeitsrechten.

Die MAV nimmt an Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses, der Qualitätssteuerungsgruppe, der Personalentwicklung, dem Ausschuss Finanzen und an Bewerbungsgesprächen teil. Es finden regelmäßige Treffen mit der Geschäftsführung statt.

Eine andere Aufgabe der MAV ist die Einberufung und Durchführung von Mitarbeitervollversammlungen, hier wird über neue Entwicklungen, aktuelle Themen des Arbeitsrechtes u. v. m. berichtet und diskutiert. Einmal im Jahr legt die MAV einen Rechenschaftsbericht über ihre Arbeit in der Vollversammlung vor. Die Zeit der Teilnahme an der Vollversammlung gilt als Arbeitszeit.

Die MAV steht den Mitarbeitern zu Fragen des Arbeitsrechtes und Problemen am Arbeitsplatz zur Verfügung.

Team

1. Vorsitzender

Tel.: 0203 93139-65
(MAV-Büro, Di u. Mi)

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2. Vorsitzende

Tel.: 0203 93139-22 (MAV-Büro, Mi u. Do)

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Tel.: 0203 984302-63

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Tel.: 0203 93139-44

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Tel.: 0203 9313-133
Mobil.: 0152 26336274

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Tel.: 0203 9313-100
Mobil.: 0152 26336274

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Tel.: 0203 93139-86

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Tel.: 0203 600569-12

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Tel.: 0203 93139-23

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Ansprechpartner/in

Dennis Giehmann
1. Vorsitzender MAV

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Kontakt und Informationen

Adresse

MAV Büro

Paul-Rücker-Straße 7
47059 Duisburg

Tel.: 0203 93139-65

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Paul-Rücker-Str. 7
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