Psychosoziale Prozess­begleitung

Psychosoziale Prozessbegleitung- Für verletzte Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren

Was ist Psychosoziale Prozessbegleitung?

Psychosoziale Prozessbegleitung:

ist eine intensive Form der Begleitung für besonders schutzbedürftige Verletzte von Straftaten
informiert alters- und entwicklungsgerecht über Abläufe und Aufgaben der beteiligten Personen im Strafverfahren
bietet eine qualifizierte Betreuung und Unterstützung vor, während und nach der Hauptverhandlung
unterstützt Verletzte bei der individuellen Auseinandersetzung mit Ängsten und Belastungen im Rahmen des Strafverfahrens

 

Welche Aufgaben hat die Psychosoziale Prozessbegleitung?

  • Begleitung zu Vernehmungen
  • Begleitung zur Hauptverhandlung und Betreuung während der Wartezeiten
  • Informationsvermittlung hinsichtlich des Ablaufs eines Strafverfahrens
  • Reduzierung der individuellen Belastungen von Verletzten
  • Vermittlung von Bewältigungsstrategien
  • Stabilisierung der Verletzten und Förderung ihrer Aussagefähigkeit

 

Die Psychosoziale Prozessbegleitung bietet hingegen

  • keine rechtliche Beratung oder juristische Vertretung
  • keine Gespräche über den Tathergang
  • keine Therapie oder psychologische Beratung

Bei der Suche nach weitergehenden Hilfen und Angeboten können die Psychosozialen Prozessbegleiter jedoch unterstützend tätig werden.

Die Psychosoziale Prozessbegleitung unterliegt absoluter Neutralität und verfolgt keine eigenen Interessen am Verfahrensausgang.

 

Wer kann Psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen?

Das Recht auf Psychosoziale Prozessbegleitung hat seit dem 1. Januar 2017 jedes Opfer einer Straftat. In bestimmten Fällen besteh der Anspruch auf eine kostenfreie Beiordnung, die Kosten trägt dann die Staatskasse.

 

Eine Beiordnung kommt insbesondere in Betracht für:

  • Kinder und Jugendliche als Verletzte von schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten
  • besonders belastete erwachsene Verletzte:

die Opfer von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten geworden sind, die ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können oder besonders schutzbedürftig sind, die mit besonders schweren Tatfolgen zu kämpfen haben

  • Angehörige von Verletzten, wenn diese besonders schutzbedürftig sind.

Ansprechpartner/in

Julia Anderski

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