Sozial­therapeutische Wohn­gemeinschaft

Über uns

  • Die Sozialtherapeutische Wohngemeinschaft (StWG) ist eine stationäre Therapieeinrichtung für Männer ab 21 Jahren mit besonderen so­zialen Schwierigkeiten gem. §67 SGB X II, wie z.B. Hafterfahrung, und einer Suchterkrankung (illegaler Drogenkonsum).
  • Die Therapiezeit beträgt 9-12 Monate.
  • Bewerber mit psychiatrischen Erkrankungen und entsprechender Medikation sowie Substituierte können nicht aufgenommen werden.
  • Die Einrichtung ist gemäß §35 BtmG („Therapie statt Strafe“) anerkannt.

Zielgruppe

Aufgenommen werden erwachsene Männer, die besondere soziale Schwierigkeiten entsprechend § 67 SGB XII aufweisen und bei denen zusätzlich eine Suchterkrankung vorliegt. Die Bewohner der Sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft kommen in der Regel aus instabilen sozialen Verhältnissen. Viele haben Erfahrungen mit „broken home“- Situationen, Heimaufenthalten, Haftstrafen und dem langjährigen Konsum von Suchtmitteln. Die Biografien sind oftmals geprägt durch Erfahrungen körperlicher und psychischer Gewalt und Trennungserfahrungen. Schlechte körperliche Verfassung, fehlende gesellschaftliche Teilhabe sowie Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen einhergehend mit sozialen Problemen kennzeichnen die Ausgangslage der meisten Klienten. Vielfach bestehen Schwierigkeiten, über längere Zeit hinweg Wohnung und Arbeitsplatz zu erhalten. Viele Klienten sind durch Schulden belastet Geringe schulische und / oder berufliche Qualifikationen sind weitere Beschreibungsmerkmale. Viele Bewohner nutzen mit der Therapie auch die Möglichkeit des §35 BtmG „Therapie statt Strafe“.

Grundlegende Behandlungsziele

  • Viele Klienten suchen nach Jahren sozialer Desorientierung einen therapeutisch gestalteten Rahmen auf, um ihre Lebenssituation zu verändern und neue Perspektiven zu entwickeln.
  • Grundlegendes Ziel ist es, die Klienten in ihren Bemühungen um eine veränderte Lebensführung zu unterstützen und zu einer Erweiterung ihres Erfahrungsspektrums beizutragen, indem ihnen sinnvolle Alternativen zu ihrem von Kriminalität, Haftstrafen, Drogenkonsum und Gewalterfahrung geprägten Vorleben geboten und aufgezeigt werden.
  • Übergeordnete Ziele der Gesamtbehandlung sind die Entwicklung grundlegender sozialer und persönlicher Kompetenzen sowie die Befähigung zu einer drogenabstinenten Lebensführung.
  • Für viele der Klienten gilt, dass sie ein stabiles, geregeltes Arbeitsverhältnis nicht kennen gelernt haben. Daher werden im Rahmen der Arbeitstherapie berufsbezogene Schlüsselqualifikationen sowie lebenspraktische Fähigkeiten, z.B. Haushaltsführung und Ernährung gefördert.

Räumlichkeiten und Lage

Die Bewohner sind in Zweibett- (4) und Einzelzimmern (13) untergebracht. Bei dem Gebäude der Einrichtung handelt es sich um ein 1935 erbautes dreigeschossiges Haus, umgeben von einer großzügigen Gartenanlage. Neben den Wohn- und Gemeinschaftsräumen steht für die Bewohner in der Freizeit u. a. ein Kraftsportraum zur Verfügung.

Die Einrichtung liegt im linksrheinischen Duisburger Ortsteil Rheinhausen. Der Bahnhof Duisburg-Rheinhausen ist in rund fünf Minuten Fußweg zu erreichen. In acht Minuten fährt man von dort mit der S-Bahn die Duisburger Innenstadt. In unmittelbarer Umgebung der Einrichtung gibt es mehrere Busverbindungen, Arztpraxen und Einzelhandelsgeschäfte. Das Naherholungsgebiet  Toeppersee bietet diverse Freizeitmöglichkeiten.

Aufnahme

Voraussetzungen für eine Aufnahme sind, dass der Bewerber

  • sich auf Grund seiner vorliegenden biografischen Daten der Zielgruppe „Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten plus Suchterkrankung“ zuordnen lässt und die formalen Voraussetzungen gem. §67 SGB XII erfüllt sind,
  • seine Veränderungswünsche hinsichtlich einer abstinenten Lebensführung benennen kann,
  • mindestens 21 Jahre alt, männlich und gruppenfähig ist,
  • die Regeln der Einrichtung akzeptiert,
  • am Tag der Aufnahme suchtmittelfrei und frei von Substitutionsmitteln in die Einrichtung kommt.

Nicht aufgenommen werden können:

  • Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen, insbesondere Psychosen, und / oder entsprechender Medikation, hierzu zählen auch Antidepressiva, Pregabalin (Lyrica) usw.
  • Menschen, die aktuell einer längeren stationären oder hochfrequenten ambulanten medizinischen Behandlung bedürfen,
  • Substituierte,
  • Pflegebedürftige,
  • Menschen mit einer geistigen Behinderung und / oder einer hirnorganischen Erkrankung,
  • Menschen mit Intelligenzminderung,
  • Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen,
  • Nicht deutsche Staatsbürger mit ungeklärtem aufenthaltsrechtlichem Status

Nicht behandelt werden darüber hinaus Klienten, die über eine politisch oder religiös fundamentalistische, extremistische Gesinnung verfügen, die gegenwärtig weiterhin handlungsleitend ist und deren Grundhaltungen grundlegenden Prinzipien der Therapeutischen Wohngemeinschaft sowie dem therapeutischen Selbstverständnis der Einrichtung entgegenstehen.

Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren
Das Bewerbungsverfahren findet auf schriftlichem Weg statt. Nach Eingang der schriftlichen Bewerbung erhält der Bewerber unsere Bewerbungsunterlagen und Informationen zum weiteren Vorgehen. Sind die Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllt, erfolgen im Anschluss weitere Absprachen. Der Aufnahmetag wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt, der Kontakt bis zur Aufnahme wird schriftlich gehalten.

Kostenübernahme
Kostenträger der Maßnahme ist der jeweils zuständige Landschaftsverband. Für Bewerber aus dem Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) wird der Kostenübernahmeantrag nach erfolgter Aufnahme des Klienten durch die Einrichtung im Rahmen des Hilfeplanverfahrens beim LVR gestellt. Bewerber aus dem Bereich des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) müssen vor der Aufnahme eine Bewilligung der Kostenübernahme durch den LWL vorweisen.

Team

Das Mitarbeiterteam ist multidisziplinär und setzt sich aus verschiedenen Berufsgruppen zusammen. Alle therapeutisch tätigen MitarbeiterInnen verfügen über anerkannte therapeutische Ausbildungen, und/oder eine Approbation als Kinder- und Jugendlichen- bzw. Psychologische/er Psychotherapeutin/Psychotherapeut und/oder eine Zulassung als Psychotherapeutin/Psychotherapeut (HPG).

Therapeutische Gemeinschaft

Die Behandlung in der Einrichtung basiert auf dem Prinzip der Therapeutischen Gemeinschaft, d.h., dass ein Großteil der Verantwortung für die Gestaltung des täglichen Lebens von den Bewohnern nach den vor­gegebenen Strukturen gestaltet wird. Jedem bietet sich somit die Möglichkeit, suchtmittelfreien, gewaltfreien, angstfreien und respektvollen Umgang zu erlernen, sich an Regeln zu halten und die Verantwortung für die Gestaltung seines Lebens zu übernehmen.

Unser Haus

Unser Sportkeller

Unsere Angebote

  • Einzeltherapie
  • Psychotherapeutische Gruppen
  • Sozialtherapeutische Gruppen
  • Themenzentrierte Gruppen und Angebote, wie z.B. Rückfallprophylaxe, Traumatherapie, Entspannung und Musiktherapie
  • Rückfallprophylaxe-Programm
  • Arbeit in den Bereichen Garten, Handwerk, Küche, Hauswirtschaft und Organisatorisches
  • Sport, Deutschkurs, Freizeitaktiviten
  • ein einmonatiges Praktikum in einem externen Betrieb
  • Aktive Unterstützung der Außenorientierung, z.B. Teilnahme an Vereinssport, Kursen, Selbsthilfegruppen usw.
  • Angehörigenbesuche sowie Angehörigen- und Paargespräche auf Wunsch / bei Bedarf
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche, Vermittlung zur Schuldnerberatung und in weiterführende Maßnahmen („Nachsorge“)

Kontakt und Informationen

Adresse

Sozialtherapeutische Wohngemeinschaft

Maiblumenstraße 7
47229 Duisburg

Tel.: 02065 6781 0
Fax: 02065 6781 16

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