Sozialtherapeutische Wohngemeinschaft
Die Sozialtherapeutische Wohngemeinschaft (StWG) ist eine stationäre suchtmittelfreie Therapieeinrichtung für Männer ab 21 Jahren mit besonderen sozialen Schwierigkeiten gem. §67 SGB X II, wie z.B. Hafterfahrung, und einer Suchterkrankung.
Die Einrichtung ist gemäß §35 BtmG („Therapie statt Strafe“) anerkannt. Sie bietet einen therapeutisch gestalteten Rahmen, der Ihnen ermöglicht, Ihre Lebenssituation zu verändern und neue Perspektiven zu entwickeln.
Die reguläre Therapiedauer beträgt 9 – 12 Monate.
Die Therapie basiert auf dem Prinzip der Therapeutischen Gemeinschaft und ermöglicht so allen Bewohner ein suchtmittelfreies, gewaltfreies, angstfreies und respektvolles soziales Miteinander.
Grundlegende Ziele der Therapie sind es,
Konzeption und Flyer der Einrichtung sind untenstehend per Klick auf den Button „Downloads“ einsehbar.
Bei dem Gebäude der Einrichtung handelt es sich um ein dreigeschossiges Haus, umgeben von einer großzügigen Gartenanlage. Neben den Wohn- und Gemeinschaftsräumen steht für die Bewohner in der Freizeit u. a. ein Kraftsportraum zur Verfügung. Die Bewohner sind in Zweibett- (4) und Einzelzimmern (13) untergebracht.
Die Einrichtung liegt im linksrheinischen Duisburger Ortsteil Rheinhausen. Der Bahnhof Duisburg-Rheinhausen ist in rund fünf Minuten Fußweg zu erreichen. In acht Minuten fährt man von dort mit der S-Bahn die Duisburger Innenstadt. In unmittelbarer Umgebung der Einrichtung gibt es mehrere Busverbindungen, Arztpraxen und Einzelhandelsgeschäfte.
Nach Eingang einer Bewerbung für einen Therapieplatz erhält jeder Bewerber Unterlagen und Informationen zum weiteren Vorgehen. Der Aufnahmetag wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Bis zur Aufnahme stehen Einrichtung und Bewerber in regelmäßigem Austausch.
Kostenträger der Maßnahme ist der jeweils zuständige Landschaftsverband. Für Bewerber aus dem Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) wird der Kostenübernahmeantrag nach erfolgter Aufnahme des Klienten im Rahmen des Hilfeplanverfahrens beim LVR gestellt. Bewerber aus dem Bereich des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) müssen vor der Aufnahme eine Bewilligung der Kostenübernahme durch den LWL vorweisen.
Tel.: 02065 6781 0
Fax: 02065 6781 16
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