Assistenz in eigener Häuslichkeit
Was bedeutet Assistenz in eigener Häuslichkeit?
Rechtliche Grundlagen: Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 99, 113, 78 SGB IX
Die Assistenz in eigener Häuslichkeit (ehemals Ambulant Betreutes Wohnen) dient dazu, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erhalten bzw. zu fördern.
Wir arbeiten mit einem Bezugspersonensystem, das eine kontinuierliche, vertrauensvolle Beziehung gewährleistet. Unser vielfältiges, interdisziplinäres Team bietet flexible Hilfen. Wir orientieren uns am individuellen Bedarf. Wir arbeiten gemeindenah im Sozialraum und kooperieren mit Fachstellen innerhalb und außerhalb der Region.
Wie funktioniert die Aufnahme?
Bei jeder Aufnahmeanfrage wird ein Informationsgespräch vereinbart. Ziel des Informationsgespräches ist es, die Angebote darzulegen und eine erste Einschätzung des Hilfebedarfs vorzunehmen. Zudem wird erklärt, ob wir mit unseren Möglichkeiten den Wünschen und Hilfebedarfen des Interessenten entsprechen. Falls eine Aufnahme gewünscht ist, unterstützen wir bei der Beantragung der entsprechenden Hilfen. Im Sinne der gemeindenahen Versorgung sucht- und psychisch erkrankter Menschen nehmen wir Duisburger Bürgerinnen und Bürger auf.
Senden Sie uns eine E-Mail an: teilhabemanagement@diakoniewerk-duisburg.de
Tel.: 0203 47946 40
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