Jugendhilfe im Strafverfahren

 

Die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren beinhalten vor und während der Hauptverhandlung:

  • Beratung und Begleitung
  • Vermittlung an andere Fachdienste, z.B. Jugendberufshilfe, Suchtberatung, Erziehungsberatungsstellen usw.
  • Berichterstattung an das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft
  • Mündliche Berichterstattung während der Hauptverhandlung
  • Stellungnahme zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher und zum Entwicklungsstand sowie zur Frage der Jugendverfehlung junger Erwachsener
  • Unterbreitung eines Vorschlages zu den vom Jugendgericht zu ergreifenden erzieherischen und strafrechtlichen Maßnahmen
  • Überprüfung und Durchführung von Diversionen (ein Verfahren im Vorfeld einer möglichen Anklage durch die Staatsanwaltschaft)
  • Teilnahme an Haftprüfungsterminen – Überprüfung von erzieherischen Alternativen zur Untersuchungshaft
  • Betreuung während der Untersuchungshaft

Die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren  beinhalten nach der Hauptverhandlung:

  • Überwachung der Erfüllung richterlicher Weisungen und Auflagen sowie dazugehörige Berichterstattung an das Jugendgericht
  • Materieller und pädagogischer Täter / Opfer – Ausgleich
  • Durchführung von Sozialen Trainingskursen zur Vermeidung neuer Straffälligkeit
  • Zeitlich begrenzte individuelle Intensivbetreuung (jugendgerichtlich angeordnete Betreuungsanweisung)
  • Arrestbetreuung
  • Kooperation mit der Bewährungshilfe
  • Betreuung vor und nach einer Entlassung aus dem Justizvollzug (Jugendgefängnis) zur Wiedereingliederung

Ansprechpartner/in

Heike Maria Bähr
Leitung

E-Mail schreiben
0203 931512-36

Kontakt und Informationen

Adresse

Jugendhilfe/Jugendgerichtshilfe

Am Burgacker 37
47051 Duisburg

Tel.: 0203 93151 230
Fax: 0203 93151 248

Anfahrt

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr.: 9:00 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung

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