Die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren beinhalten vor und während der Hauptverhandlung:
- Beratung und Begleitung
- Vermittlung an andere Fachdienste, z.B. Jugendberufshilfe, Suchtberatung, Erziehungsberatungsstellen usw.
- Berichterstattung an das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft
- Mündliche Berichterstattung während der Hauptverhandlung
- Stellungnahme zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher und zum Entwicklungsstand sowie zur Frage der Jugendverfehlung junger Erwachsener
- Unterbreitung eines Vorschlages zu den vom Jugendgericht zu ergreifenden erzieherischen und strafrechtlichen Maßnahmen
- Überprüfung und Durchführung von Diversionen (ein Verfahren im Vorfeld einer möglichen Anklage durch die Staatsanwaltschaft)
- Teilnahme an Haftprüfungsterminen – Überprüfung von erzieherischen Alternativen zur Untersuchungshaft
- Betreuung während der Untersuchungshaft
Die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren beinhalten nach der Hauptverhandlung:
- Überwachung der Erfüllung richterlicher Weisungen und Auflagen sowie dazugehörige Berichterstattung an das Jugendgericht
- Materieller und pädagogischer Täter / Opfer – Ausgleich
- Durchführung von Sozialen Trainingskursen zur Vermeidung neuer Straffälligkeit
- Zeitlich begrenzte individuelle Intensivbetreuung (jugendgerichtlich angeordnete Betreuungsanweisung)
- Arrestbetreuung
- Kooperation mit der Bewährungshilfe
- Betreuung vor und nach einer Entlassung aus dem Justizvollzug (Jugendgefängnis) zur Wiedereingliederung