Wir werden für vorbildliche Vereinbarkeit ausgezeichnet
19. Juni 2026
Duisburger Bündnis zeichnet vorbildliche Vereinbarkeit 2026 aus
Das Duisburger Bündnis für Vereinbarkeit ist eine Initiative der Stadt, der Niederrheinischen IHK und des Unternehmerverbandes. Im Jahr 2024 wurde die Duisburger Charta für Vereinbarkeit ins Leben gerufen – auch wir als Diakoniewerk Duisburg haben sie unterzeichnet.
Was sind die Kriterien für Vereinbarkeit in einem Unternehmen? Mit Besuchen vor Ort, einem ausführlichen Fragebogen und einer Jury-Entscheidung hat das Duisburger Bündnis für Vereinbarkeit jetzt 15 Unternehmen und Institutionen in der Stadt ausgezeichnet. Bei der offiziellen Feierstunde im Haus der Unternehmer durfte unsere Geschäftsführung die Auszeichnung entgegennehmen.
„Mit der Auszeichnung würdigen wir Duisburger Unternehmen und Institutionen, die sich in besonderer Weise für die Vereinbarkeit von Beruf und persönlicher Lebensgestaltung engagieren. Dass große und kleine Unternehmen gemeinsam handeln, ist eine der großen Stärken des Wirtschaftsstandorts Duisburg“, so Oberbürgermeister Sören Link.
Geschäftsführerin Pfarrerin Montag erklärt: „Diese Auszeichnung bedeutet uns sehr viel. Unser Ziel im Diakoniewerk Duisburg ist es, Vereinbarkeit zu leben. Damit meinen wir im engeren Sinne Vereinbarkeit von Berufsleben und Privatleben z.B. Vereinbarkeit für Beschäftigte mit Kindern, mit pflegebedürftigen Angehörigen, mit Ehrenämtern etc. In einem weiteren Sinne bedeutet es ganz einfach auch Vereinbarkeit von Vielfalt. Unser Team ist vielfältig und unsere Klientinnen und Klienten sind es auch. Wir leben Vielfalt aller Altersgruppen, aller Religionen, aller Herkunftsländer, aller Geschlechtsidentitäten. Das ist unser roter Faden. Wir möchten unsere Mitarbeitenden lebensphasenorientiert bei der Vereinbarkeit unterstützen. Bei uns stehen die Menschen mit ihren persönlichen Bedürfnissen im Fokus, wir möchten ein familienfreundliches Arbeitsumfeld schaffen.“
Vereinbarkeit im Diakoniewerk Duisburg konkret
Die Arbeitsbedingungen und Gehälter für Mitarbeitende im Diakoniewerk Duisburg werden durch den Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF) geregelt. Unser Tarif bietet Freistellungsmöglichkeiten für familiäre Anlässe, darüber hinaus legt die Geschäftsführung großen Wert auf eine familienorientierte und gleichberechtigte Arbeitgeberkultur sowie auf eine inklusive Gestaltung der Arbeitswelt
Konkrete Vorteile des BAT-KF für Familien
-Kinderzulage
-Großzügige Regelungen zu Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung
-Teilzeitansprüche und familienbedingte Arbeitszeitreduzierung
-Zusatzleistungen bei Krankheit
-Langfristige soziale Absicherung u.a. durch betriebliche Altersversorgung
Gelebte Gleichberechtigung und Vereinbarkeit im Diakoniewerk Duisburg
-Teilzeitmöglichkeiten für Führungskräfte, Jobsharing-Modelle
-Frauenanteil in der Geschäftsführung: 50%
-Frauenanteil bei den Fachbereichsleitungen: 50%
-Frauenanteil bei den Bereichs-/Einrichtungsleitungen: 41%
-Frauenanteil gesamt: 61%
Titelfoto und Fotos unten: Duisburger Bündnis für Vereinbarkeit
Wir sind für Sie da!
Diakoniewerk Duisburg GmbHPaul-Rücker-Str. 7
47059 Duisburg