Sieghard Schilling nimmt Stellung zum Alkoholverbot in der Innenstadt
16. Mai 2017
Mit Erstaunen und großer Verwunderung nimmt der Geschäftsführer des Diakoniewerkes Duisburg die Ankündigung des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herrn Mettler, zur Kenntnis, dass die SPD der Vorlage zum Alkoholverbot in der nächsten Ratssitzung zustimmen will. Als Mitglied des Sozialausschusses erklärt Sieghard Schilling sein Unverständnis darüber, dass entgegen der Äußerungen aller Parteien im Sozialausschuss dieser Beschluss menschenverachtend und beschämend für eine Stadt wie Duisburg ist und die SPD nun umschwenkt.
Es wird damit abgetan, dass es angeblich eine Meinung von Einzelnen war und die Fraktion grundsätzlich dahinter steht.
Schilling wiederspricht dieser Auffassung. Ich habe mit vielen Parteimitgliedern der SPD und auch der CDU Gespräche darüber geführt und viele halten diese Vorlage zumindest für übertrieben und nicht gerechtfertigt.
Wenn Herr Mettler in diesem Zusammenhang von Angst-Räumen spricht, begibt er sich auf einen populistischen Pfad, der mit sozialdemokratischer Politik nichts mehr zu tun hat.
Wird die SPD in Zukunft in allen Stadtteilen in Duisburg, in denen sich Menschen in ähnlicher Form treffen, anfangen, eine allgemeine Vertreibungsstrategie zu entwerfen und umzusetzen?
Konsequenterweise müssten sie es tun – sie werden es aber nicht tun, weil es Stadtteile in Duisburg gibt, die abgehängt sind und als sogenannte No-Go-Areas abgestempelt worden sind.
Es geht schlicht und einfach um die Vertreibung einer kleinen Gruppe von Menschen, die den bürgerlichen Vorstellungen anderer nicht entsprechen. Sie stören die Weintrinker aus dem bürgerlichen Milieu.
Schade ist es, dass die SPD sich in dieser Frage von der CDU am Nasenring durch die Arena führen lässt, denn der Ursprung dieses Vorschlags kommt von der CDU, die in diesem Zusammenhang das Attribut „Christlich Demokratisch“ nicht mehr verdient. In der CDU grassiert ein Slogan „die Leute müssen dort weg“, was mit ihnen passiert ist egal.
Der Grundsatz Hilfe vor Restriktionen und Ordnungsrecht wird in eklatanter Weise verletzt. Das Verhalten dieser Menschen wird zu Recht kritisiert und darf nicht akzeptiert werden, wenn durch Anpöbeleien und Urinieren in den Eingängen der Geschäfte gegen Regeln des Zusammenlebens verstoßen wird.
Deshalb muss natürlich Ordnungsrecht dann auch greifen, wenn die Menschen die angebotenen Hilfen nicht annehmen wollen. Und hier liegt das Problem – es gibt diese Angebote für diese Gruppen von Menschen nicht, weil in Duisburg niedrigschwellige Angebote wie Streetwork und aufsuchende Sozialarbeit in der Vergangenheit gestrichen werden mussten. Es muss Geld in die Hand genommen werden, um den Menschen zu helfen, damit auch sie ein Teil unserer Gesellschaft bleiben können.
Wer diesen Grundsatz verletzt, setzt sich in Gefahr, in das Konzert einzustimmen, Randgruppen und ausgegrenzte Menschen grundsätzlich abzuschreiben und ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verwehren.
Deshalb fordert der Geschäftsführer des Diakoniewerkes die Parteien auf, dieser Vorlage nicht zuzustimmen und gemeinsam mit den Verbänden und Kirchen Lösungen für ein gutes Zusammenleben in unserer Stadt zu entwickeln.
Unter folgendem Link finden Sie einen weiteren Beitrag zum Thema:
ttp://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/alkoholverbot-duisburger-innenstadt-100.html
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