Teilhabe-
Chancengesetz
öffentlich geförderte Beschäftigung (SGB II §16i/16e)
Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes unterstützen wir langzeitarbeitslose Menschen bei der Rückkehr ins Arbeitsleben. Gerade für Menschen, die schon eine längere Zeit Leistungen des Jobcenters beziehen, gestaltet sich die Suche nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oft besonders schwierig.
Das Diakoniewerk Duisburg bietet in verschiedenen Arbeitsbereichen eine nach SGB II (§16e/16i) geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Sie werden nach unserem kirchlichen Tarifvertrag (BAT-KF) entlohnt.
In Zusammenarbeit mit uns ermitteln Sie Ihre beruflichen und persönlichen Perspektiven. Sie haben die Gelegenheit, durch die geförderte Beschäftigung Ihre Qualifikationen zu verbessern und Ihre Chancen am Arbeitsmarkt deutlich zu erhöhen.
Wichtige Voraussetzungen für eine Förderung nach SGB II § 16i
Wichtige Voraussetzungen für eine Förderung nach SGB II § 16e
Unsere Fachkräfte unterstützen Sie durch Einarbeitung und Begleitung bei Ihrer Tätigkeit. Zudem erfolgt ein berufsbegleitendes externes, individuelles Coaching, das Ihnen professionelle Beratung in allen Lebensfragen bietet und bei Bedarf weiterführende Hilfsangebote vermittelt.
Qualifizierungen/ Weiterbildungen
Sie können im Hinblick auf Ihre berufliche Zukunft individuelle Qualifizierungen und Weiterbildungen besuchen und z.B. einen Führerschein erwerben.
Die Prüfung der Förderfähigkeit erfolgt durch das Jobcenter. Wir beraten Sie gerne!
Tel.: 0203 3183-383
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