Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzungen für eine Aufnahme sind, dass der Bewerber
Kontraindikationen
Nicht aufgenommen werden können:
Nicht behandelt werden darüber hinaus Klienten, die über eine politisch oder religiös fundamentalistische, extremistische Gesinnung verfügen, die gegenwärtig weiterhin handlungsleitend ist und deren Grundhaltungen grundlegenden Prinzipien der Therapeutischen Wohngemeinschaft sowie dem therapeutischen Selbstverständnis der Einrichtung entgegenstehen.
Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren
Nach Eingang der schriftlichen Bewerbung erhält der Bewerber Fragebögen, die ausgefüllt und unterschrieben an die Einrichtung zurückgeschickt werden, ein ausführlicher Lebenslauf ist beizufügen. Auf der Grundlage der vorliegenden Daten werden die formalen Voraussetzungen geprüft und über eine Aufnahme entschieden.
Bis zur Aufnahme hält der Bewerber regelmäßigen Kontakt zur Einrichtung. Er wird auf einer Warteliste geführt und erhält sobald wie möglich einen Aufnahmetermin.
Kostenübernahme
Kostenträger der Maßnahme ist der jeweils zuständige Landschaftsverband.
Für Bewerber aus dem Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) wird der Kostenübernahmeantrag nach erfolgter Aufnahme des Klienten durch die Einrichtung im Rahmen des Hilfeplanverfahrens beim LVR gestellt.
Bewerber aus dem Bereich des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) müssen vor der Aufnahme eine Bewilligung der Kostenübernahme durch den LWL vorweisen.